KISSLEGG 13.11.2006. Genau 200 Jahre sind vergangen, seit
Kißlegg
an das Königreich Württemberg gefallen ist. Am 13.
November
des Jahres 1806 fand in der Pfarrkirche St. Gallus und Ulrich die
Erbhuldigung der neuen Untertanen statt, die ein
württembergischer
Kommissär stellvertretend für König
Friedrich I.
vornahm.
Die nachfolgende Dokumentation fasst Grundlagen sowie die wesentlichen
Quellen in den beiden Kißlegger Archiven zusammen.
1.
Die Mediatisierung 1806
aus:
Helber, Hartmut: Das 19.
Jahrhundert im württemb. Allgäu. Rohrdorf
1987, S. 8 f.
Nach
dem Frieden von Preßburg - Napoleon hatte
Österreich
besiegt - wurden die weltlichen Herrschaften mediatisiert. Wohl waren
die Grafen von Waldburg-Zeil und Waldburg-Wolfegg in den
Fürstenstand erhoben worden, doch durch die Mediatisierung
kamen
sie unter die württembergische Landeshoheit, sie waren jetzt
keine
Landesherren mehr. Der waldburgische Besitz wurde also
württembergisch. Hiervon ausgenommen waren Altmannshofen,
Aichstetten und Aitrach, die Bayern zugeteilt wurden. Auch Ratzenried,
Siggen mit Göttlishofen und das Amt Ausnang wurden Bayern
zugeschlagen. Württembergisch dagegen wurden das Quadt'sche
Isny
und Eglofs.
Umstritten
zwischen den neuen Königreichen
Württemberg und
Bayern waren die östliche Landvogtei und die Herrschaft
Kißlegg. So beanspruchte Württemberg das
Kißlegger
Gebiet, weil es bisher waldburgisch war, doch zunächst wurde
es
mit Dürren, Waltershofen, Siggen und Praßberg mit
Leupolz
Bayern zuerkannt, weil ihm die an der Heerstraße von
Memmingen
nach Lindau liegenden Ländereien zugesprochen worden waren,
doch
am 13. Oktober mußte es dann Kißlegg,
Praßberg-Leupolz und Siggen an Württemberg abtreten.
Waltershofen jedoch blieb bayrisch.
Die
östliche Landvogtei wurde von Bayern aus dem genannten
Grund
beansprucht: Die Reichsstraße führte hindurch.
Württemberg strebte nach diesem Gebiet, um im Süden
keine
Enklave mit Isny, Altgrafschaft Trauchburg und Eglofs entstehen zu
lassen. Bayern setzte sich durch, und die Leutkircher Heide (ohne
Reichenhofen) wurde bayrisch.
Damit
war unser Gebiet, das spätere württembergische
Allgäu, wohl an zwei Herren, aber in drei Streifen aufgeteilt.
Bayern gehörte der Mittelstreifen, der sich von Nord-Osten
nach
Süd-Westen entlang an der Heerstraße Memmingen -
Lindau
anschmiegte, Württemberg hatte im Süd-Osten im Raum
Isny eine
Enklave erhalten, dagegen hatte sein Besitz im Nord-Westen
Anschluß an das ebenfalls neuwürttembergische
Oberschwaben.
2.
Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806
- Artikel 24 und 25
zitiert
nach: Hofmann (Hg.), Quellen zum
Verfassungsorganismus des Heiligen Römischen Reiches deutscher
Nation 1495-1815 [1976] 374 und http://www.rechtsgeschichte.jku.at/Lehrveranstaltungen/Allgemeines/Lernbehelfe/WS/03.
Aufgekl.%20Absolutismus-Fruehkonstitutionalismus/Rheinbundakte.pdf
Art. 24.
Ihre Majestäten die Könige von Bayern und
Württemberg,
Ihre Durchlauchten die Großherzoge von Baden, Berg und
Hessen-Darmstadt, Seine Hoheit der Fürst Primas, und Ihre
Durchlauchten der Herzog und der Fürst von Nassau, die
Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen, Salm-Kyburg und
Ysenburg-Birstein und der Herzog von Abremberg haben alle
Souveränetätsrechte auszuüben und zwar
Seine Majestät der
König von Bayern: über
das Fürstenthum Schwarzenberg, die Grafschaft Kastell, die
Herrschaften Speckfeld und Wiesentheid, die Dependenzen des
Fürstenthums Hohenlohe, welche in der Markgrafschaft Ansbach
und
im Gebiete von Rothenburg liegen, namentlich das Oberamt
Schillingsfürst und Kirchberg, die Grafschaft Sternstein, die
Fürstenthümer Oettingen, die Besitzungen des
Fürsten von
Thurn und Taxis nördlich des Fürstenthums Neuburg,
die
Grafschaft Edelstetten, die Besitzungen des Fürsten und der
Grafen
Fugger, das Burggrafenthum Winterrieden, und endlich die Herrschaften
Buxheim und Tannhausen, so wie über die Totalität der
Heerstraße von Memmingen nach Lindau.
Seine Majestät der
König von Württemberg: über
die Besitzungen der Fürsten und Grafen von
Truchseß-Waldburg, die Grafschaften Brindt, Egloffs,
Gutenzell,
Heppbach, Ißny, Königseck-Aulendorf, Ochsenhausen,
Roth,
Schüssenried und Weissenau, die Herrschaften Mirtingen und
Sulmingen, Neu-Ravensberg, Tannheim, Werlhausen und Weingarten, mit
Ausnahme der Herrschaft Hagenau, die Besitzungen des Fürsten
von
Thurn und Taxis, mit Ausnahme der an der Nordseite des
Fürstenthums Neuburg liegenden, dann der Herrschaft
Straßberg und des Amtes Ostrach, die Herrschaften
Gundelfingen
und Neufra, die Theile der Grafschaft Limburg-Gaildorf, welche Seine
Majestät nicht besitzen; alle Besitzungen der Fürsten
von
Hohenlohe mit der im vorhergehenden Paragraphe gemachten Ausnahme, und
endlich den Theil des ehemaligen Mainzischen auf der linken Seite der
Jaxt liegenden Amtes Krautheim.
Seine Durchlaucht der
Großherzog von Baden: ...
Art. 25.
Ein jeder der konföderirten Könige und
Fürsten soll die
in seinen Besitzungen inklavirten ritterschaftlichen Güter mit
voller Souveränetät besitzen. Die zwischen zwei
konföderirten Staaten gelegenen Rittergüter sollen in
Absicht
auf die Souveränetät zwischen diesen Staaten, in so
gleiche
Theile als möglich getheilt werden, jedoch dergestalt,
daß
weder eine Zerstückelung noch Gebiets-Vermischung daraus
entstehe.
3.
Der Übergang
Kißleggs an die Krone Württemberg vor 200 Jahren
aus: Alois Steiger: Versuch einer
historisch-statistischen Beschreibung der Herrschaft Kißlegg,
samt Praßberg und Leupolz. Fotokopie eines Manuskripts von
1812
im Kreisarchiv Ravensburg und im Gemeindearchiv Kißlegg.
[p. 31] ... Die eingetrettenen neuesten Staatsveränderungen
haben
jedoch in allen diesen Verhältnißen eine wesentliche
Umformung herbeygeführt. Denn nicht nur wurde die Herrschaft
Kißlegg bereits schon unter dem 2ten Jäner 1806 als
angebliches Rittergut von einer in der Person des vorm.
Landesdirektions-Raths von Seutter abgeordneten
Churfürstlich-Baierischen Komission, in förmlichen
Territorial-Besiz genommen, sondern als in dem nemmlichen Jahre die zu
Paris unter dem 12ten July zu Stande gekommene und unter- [p. 32]
zeichnete rheinische Konföderations-Ackte Art. 24
sämtliche
fürstliche und
gräflich-Truchseß-Waldburgische
Besizungen der Souverainetät Sr. Mayestät des
Königs von
Württemberg unterworfen hatte, kam später, nemmlich
unter dem
13ten Oktober 1806 zwischen einem Königl. Baierischen und
Königl. Würrtembergischen Abgeordneten zufolge des
Artick. 25
der Konföderations-Ackte, welcher rücksichtlich der
zwischen
zwey konförderirten Staaten gelegenen ritterschaftlichen
Güter eine soviel möglich gleichheitliche Theilung
anordnet,
eine besondere Uebereinkunft zu Ulm zu Stande, nach welcher, nebst
mehreren Rittergütern, auch das angebliche Rittergut
Kißlegg, an die Krone Württemberg
überlassen worden
ist, jedoch mit Ausnahme der an der Straße von Memmingen nach
Lindau gelegenen Orte Waltershofen, Argenhäusel, Dettishofen,
Dürren, Rhein, Hilpertshofen, Sigratshofen, Pilser und
Oberwies,
welche unter Königl. Baierischer Souverainetät
zuverbleiben
haben sollten; wovon auch übrigens noch die
Kißleggische
Beamtung, durch das Königliche General-Landes-Komissariat in
Ulm
unter dem 25ten Oktober ebenfalls in Kenntniß gesezt, und sie
sowohl als sämtliche Unterthanen ihrer gegen den
König von
Baiern getragenen Pflichten wieder entlediget wurden; wobey es
übrigens [p. 33] bemerkenswerth bleibt, daß der
staatsrechtliche Irrthum wegen einer vorgeblichen
Ritter-Guts-Eigenschaft der Herrschaft Kißlegg, auf diese
Verhandlung nicht wenig influirt zu haben scheinet.
Inzwischen waren nicht nur bereits im August 1806 Königl.
Württembergische Besizergreifungs-Patente den betreffenden
Herren
Fürsten von Waldburg-Wurzach und Wolfegg insinuirt worden,
sondern
im Flecken Kißlegg selbst konnte man die sonderbare
Erscheinung
wahrnehmen, daß bey einem Amthause Königl.
Württembergische- und bey dem andern Königl.
Baierische
Militärs ihre Wachtdienste verrichteten, wo jedoch die am
13ten
November durch einen Württembergischen Komissär
vorgenommene
Erbhuldigung dem bisherigen schwankenden Zustande ein Ende machte. Wenn
indeßen durch diese Verkehrungen die Besizer der Herrschaft
Kißlegg ihre Landesherrlichkeit verloren, so traf sie in
Bälde noch ein weit größerer Verlust,
indemm das
bekannte Königl. Württembergische General-Rescript
vom 10ten
May 1809 die ihnen in der Bundes-Ackte konservirte
Patrimonial-Gerichtsbarkeit in ihrem ganzen Umfange, mithin sowol die
Criminal- Civil- und Forstgerichtsbarkeit, als auch alle auf
Polizey-Gegenstände sich beziehende Jurisdiktion ihnen
gänzlich entzog; wodurch die bisher dahier bestandenen [p. 34]
Oberämter oder vielmehr Patrimonial-Obervogtey-Ämter
- da
ihnen nach einer Königl. Verordnung nur noch diese Firma
gelassen
worden ward - ihre gänzliche Auflösung erhielten und
einem
sogenannten Oberschultheißen-Amte Plaz machten, wovon bereits
oben (§ 27) das nöthige bemerkt worden; dem jezt nur
noch
beygefügt werden will, daß die Herrschaft
Kißlegg
dermal dem Königlichen Oberamt Wangen zugetheilt ist.
[zu den Verfassungsänderungen:]
[p. 26] ... So wie die Herrschaft zwischen zwey Besizern getheilt ist,
so ist wenigstens zur Zeit noch die Landschaft getheilt, wo auf der
Wolfeggischen Seite der vormalige Gerichtsamman und jetzige
Oberschultheiß Staudacher, auf der Wurzachischen hingegen
Herr
Rentamtsverwalter Schabet Landschafts-Rechner ist. Seit der Krankheit
des erstern besorgt jedoch der neu ernannte Bürgermeister
(Uhrmacher) Pfanner den Steuer-Bezug, welcher auch das hiesige
Oberschultheißenamt [p. 27] provisorisch zu versehen hat.
Als eine Folge der aufgehobenen Patrimonial-Gerichtsbarkeit und
Polizey, und was diesem anhängt, muß es angesehen
werden,
daß bereits noch im Spätjahre 1811 die hiesige
Kommun nach
alt-Württembergischen Zuschnitte organisirt, und ausser einem
Oberschultheissen, auch ein Magistrat, aus den hiesigen
Bürgern
und Handwerkern niedergesezt worden ist, welcher aus Gericht und Rath
bestehet, und über Kommun- und andere dahin einschlagende
Angelegenheiten Rathsversammlungen zu halten pflegt. Der
Oberschultheiß ist übrigens die erste Person,
welchem ausser
der Obsorge für das Beste der Gemeinheit überhaupt,
besonders
oblieget, die an ihn kommenden Oberamtlichen Befehle zu publiziren, und
zum Vollzug zu bringen...
[p. 28] ... Übrigens ist die Herrschaft nach der neuesten
Organisation in eine Oberschultheißerey (Kißlegg)
und in
mehrere untergeordnete Schultheißenämter
eingetheilt,
welchen jedesmahl ein Schultheiß vorstehet, der aus ihrer
Mitte
gewählt ist.
Der Schellenbergische oder Wolfeggische Antheil enthält die
neun
Schultheißenämter Emelhofen, Feld, Holderreuthe,
Immenried,
Johlers, Kißlegg, Röthsee, Samisweiler und
Wickenreuthe,
welche unter der vorigen Verfaßung eben so viele Rotten
bildeten,
und bey dem Baumgartischen oder Wurzachischen Antheile kennt man gar
zwölf Schultheißenämter, namentlich
Herroth, [p. 29]
Kißlegg, Langenacker, Liebenried, Mazenweiler, Rempertshofen,
Reuthe, Schurthannen, Sommersried, Wallmusried, Weitershofen, und
Zaißenhofen, die vormals ebenfalls in Rotten eingetheilt
waren
und sogenannte Rottmeister zu Vorsteher hatte...
4.
Die Erhebung des Hauses Waldburg in
den Fürstenstand 1803
aus:
Pfarrarchiv Kißlegg, Pfarrchronik, Bd. I, fol. 57.
1803 21. März. Unterm 21. Merz 1803 haben Se. K. K.
Maiestät
Franz II. allergnädigst geruhet, unsern regierende
Reichserbtruchseßen und bisherigen Grafen Herrn Joseph Anton,
und
mit Hochselben Hochdero regierende Herren Agnaten
Reichserbtruchseßen und bisherige Grafen Eberhard Ernst zu
Zeil
Wurzach, und Maximilian Wunibald zu Zeil Trauchburg, dann nach dero
Ableben jeden Hochdero künftigen Regierungs Nachfolger in des
Heil. Röm. Reichs - Fürstenstand und dessen gesamte
besizende
unmittelbare zum deutschen Reich und schwäbischen Kreis
collektable Graf und Herrschaften in einer Zusammenfaßung zu
einem Fürstenthum unter dem ursprünglichen Stamm- und
Geschlechtsname Waldburg zu erheben.
5.
Die Besetzung Kißleggs
durch bayrische und württembergische Truppen 1806
aus: Pfarrarchiv Kißlegg,
Pfarrchronik, Bd. I, fol. 58.
Im Jahre 1806 im Monat März rückten königl.
baierische
Truppen in Kißlegg ein und nahmen für Baiern vom
hiesigen
Orte Besitz, zogen sich aber bald wieder nach Gebratshofen
zurück,
und liesen hier nur wenige Mann unter dem Befehl eines Lietnants [!]
zurück. Später wurde der Ort, und die Umgegend von
französischen Militairs provisorisch besetzt, bis selbes den
13ten
September 1806 ab, und gegen Preusen ins Feld zog.
Bald darauf rückten Würtenbergische Jäger
ein, und die
ganze Pfarrey wurde im Namen Würtenbergs in Besitz genommen,
worauf bald darnach einem eigenen hier eingetroffenen Komissair, der
Krone Würtenbergs in hiesiger Pfarrkirche die Huldigung
geleistet
werden musste.
6.
Kriegsbelastungen 1805-1810
zusammengestellt nach: Gemeindearchiv
Kißlegg, Bestand Landschaft Kißlegg;
Kriegskassenrechnungen
1805/06 Im Verlauf der
Kriegsjahre
1805/06 sind im allein im Flecken Kißlegg (ohne Ortschaften)
173
französische Offiziere, 197 Österr. Offiziere, 639
Unteroffiziere, 1492 französische Gemeine und 4922 vermischte
Gemeine einquartiert, insgesamt 7423 Soldaten im Quartier. Franz Xaver
Gegenbaur verpflegt allein in seinem Gasthaus zum Adler 817 Soldaten.
In der Kißlegger Rotte sollen hierfür 3155
Brotportionen und
7423 Fleischportionen an die Einwohner ausgegeben werden. Im Wurzacher
Schloss sind 274 Mann einquartiert, wovon 61 von der Rotte Schurtannen
verpflegt werden. Es wird nicht ganz deutlich, ob jeweils
„Mann“ oder „Manntage“ gemeint
sind. Nach der
Abrechnung für die Rotte Langenacker sind es eher Manntage.
1805
6. Oktober nimmt der ks. östr.
Unterlieutenant Manz vom Sachsen-Hildburgshausischen Grenadierregiment
Quartier im Wurzach'schen Schloss bei Rentamtsverwalter Schabet bei
seiner Reise nach Ulm sowie bei seiner Rückreise am 24.
Oktober.
1806 17. Sept. nimmt ein
gemeiner Laquai
vom kgl. württ. Jägerregiment zu Fuß,
Scheidemanns
Compagnie, Quartier im Wurzach'schen Schloss bei Rentamtsverwalter
Schabet.
1806 2. Nov. Spitalvater
Grabherr führt Hofrat von Brielmayer nach Wurzach wegen kgl.
Württ. Rekrutierung.
1806 20. Nov. Spitalvater
Grabherr führt Hofrat Huber aus gleichem Grund nach Wolfegg.
Erlass
König Friedrich I. von Württemberg über die
außerordentliche Kriegssteuer im Ritterkanton Allgäu,
20. Februar 1807
1807 20. Febr.
König Friedrich
schreibt eine außerordentliche Kriegssteuer für
seine
neuesten Besitzungen aus (siehe Abbildung), wobei es für den
Kanton Allgäu 3346 fl trifft. Dieser Betrag wird auf folgende
Orte
des Ritterkantons Allgäu verteilt: Ambtszell
34 fl 39 kr 4 hl, Brochenzell 199 fl 4 kr 2 hl, Kieselegg
nach Abzug der an Baiern abgetretenen Orte 2322 fl 17 kr 4 hl, Moweiler
60 fl 13 kr 6 hl, Brasberg und Leibholz 653 fl 27
kr 2 hl, Siggen 59 fl 27 kr 7 hl, Vogelsang
17 fl 12 kr 7 hl.
1807 6. Aug. Durch eine
Münzverrufung von 20-kr-Münzen (sogen. Leopoldiner),
österr. 6-kr-Stücke und Kupfermünzen ergibt
sich bei der
Kißlegg-W... Landschaft (Gerichtsschreiber Hiemer) bei einem
Barvorrat von 780 fl 40 kr an obigen Münzen ein Verlust von
221 fl
16 kr.
1808 Während der
verflossenen
Kriege sind bei von beidseitigen Kißlegger Untertanen
geleistetem
Militärfuhrwerk 4 Pferde und 12 Wägen verloren
gegangen.
1810 Die Landschaft
Kißlegg wird dem Oberamt Wangen zugeteilt.