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Das Gemeindearchiv ist eine öffentliche Einrichtung



und kann bei berechtigtem Interesse benutzt werden

  • für heimatkundliche Zwecke
  • für geschichtliche, kirchengeschichtliche und kunstgeschichtliche Fragestellungen
  • zur Klärung von Rechtsfragen

Die Archivbenutzung richtet sich nach der Archivordnung der Gemeinde Kißlegg, die der Gemeinderat am 29. Januar 1997 beschlossen hat, und dem Gesetz über die Pflege und Nutzung von Archivgut (Landesarchivgesetz) vom 27. Juli 1987 in der geänderten Fassung vom 1. Juli 2004.

Das "berechtigte Interesse" sowie die Sperrfristen und andere Nutzungsbeschränkungen für einzelne Archivalien sind in der Archivordnung und im Landesarchivgesetz näher erläutert und festgelegt.


Archivordnung der Gemeinde Kißlegg

Landesarchivgesetz Baden-Württemberg


Für das Gemeindearchiv ist das Hauptamt der Gemeinde Kißlegg zuständig. Wenden Sie sich daher bitte möglichst
schriftlich oder per email an das

Bürgermeisteramt Kißlegg
- Gemeindearchiv -
Schlossstraße 5
88353 Kißlegg
email: gemeinde@kisslegg.de


Sie können sich gerne auch direkt mit dem ehrenamtlichen Archivbeauftragten in Verbindung setzen. Eine Archivbenutzung erfolgt dann nach Rücksprache mit dem Bürgermeisteramt:

Thomas Weiland
Schlossstr. 55
88353 Kißlegg
email: info@radio-weiland.de





 
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